Wenn Sie Ihr Testament schreiben wollen, sollten Sie nicht nur über dessen Inhalt nachdenken (wer soll nach meinem Tod was bekommen?), sondern auch über die Form. Hierbei können Sie zwischen einem sog. „handschriftlichen Testament“ oder einem „notariellen Testament“ wählen.
Häufige Fragen
Wenn Sie kein Testament oder Erbvertrag gemacht haben, wird Ihr Vermögen nach den Regelungen der gesetzlichen Erbfolge vererbt. Dabei erben nur die nächsten Verwandten und der Ehepartner bzw. Eingetragene Lebenspartner.
Nein, denn es gibt keinen „gemeinsamen Anwalt“.
Ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich immer nur eine Seite vertreten. Er ist gesetzlich verpflichtet, ausschließlich auf die Rechte und Interessen „seines“ Mandanten zu achten. Auch bei einem Scheidungsverfahren sind die beiden Noch-Ehepartner, zumindest juristisch gesehen, „Gegner“. Deshalb kann ein Rechtsanwalt niemals beide Ehegatten gleichzeitig beraten und vor Gericht vertreten.
Wenn ein Produkt, das Sie neu gekauft haben, schon beim Kauf kaputt ist oder bereits nach kurzer Zeit nicht mehr funktioniert, haben Sie in der Regel die Möglichkeit, Ihr Produkt reparieren zu lassen oder das gleiche Produkt noch einmal zu bekommen.
Grundsätzlich gilt: Ist ein Vertrag einmal geschlossen, dann ist er einzuhalten. Die Möglichkeit, doch noch aus dem Vertrag wieder raus zu kommen, ihn also zu widerrufen, besteht nur in wenigen Ausnahmenfällen: