Rechtsanwältin Amélie Gutknecht-Horne
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Professionelles Know-how für Grundstücksauseinandersetzungen,
Grundstücksverwaltungen und Vermögensbildung durch Grundbesitz,
Vermögensbetreuung um Alter, Testamentsvollstreckung,
Recht für Pferd und Reiter

Da die Rechtsprechung immer komplexer wird, habe ich mich auf die Beratung rund um die Immobilie und die damit regelmäßig im Zusammenhang stehenden Rechtsgebiete (u.a. Scheidungs-, Familien- und Erbrecht) spezialisiert. Themenschwerpunkte sind unter anderem:

1. Grundstücksauseinandersetzung

Wann kommt es dazu?

· Im Zusammenhang mit Ehescheidungen. Dabei bearbeite ich Ihre Scheidung selbstverständlich nicht nur im Hinblick auf die Immobilie, sondern auch die übrigen Folgesachen, z.B. Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Versorgungsausgleich, elterliche Sorge, Hausrat usw., und natürlich die Scheidung selbst.

· Im Rahmen von Erbstreitigkeiten, bei der Auseinandersetzung von Miterbengemeinschaften sowie der Geltendmachung bzw. Abwehr von Erb- und/oder Pflichtteilsansprüchen.

Wie kann ich vorbeugen?

· Um diesen Streitigkeiten im Bereich Scheidung und Erbrecht vorzubeugen, berate ich Sie bei der Erstellung von Eheverträgen, Partnerschaftsverträgen, Gesellschaftsverträgen für Grundstücksgemeinschaften sowie Testamenten und Erbverträgen.

· Auch wenn ein Ehepartner deutlich mehr in eine gemeinschaftliche Immobilie investiert hat oder das Grundstück sogar nur einem Ehegatten gehört, ist dringend zu ehevertraglichen Regelungen für den Scheidungsfall zu raten. Ein Ehevertrag sollte vor der Eheschließung vereinbart werden.

· Vorbeugende Regelungen sind insbesondere auch dann angezeigt, wenn Immobilienbesitz vererbt wird. Die gesetzliche Erbfolge (d.h. ohne daß ein Testament vorliegt) kann zu unzuträglichen Ergebnissen führen, wenn z.B. der überlebende Ehegatte plötzlich die Kinder auszahlen muß oder wertvoller Immobilienbesitz durch Streitereien zwischen Miterben einem extremen Wertverlust ausgesetzt ist. Hier gilt es, durch kluge testamentarische Verfügungen Vorsorge zu treffen.

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2. Grundstücksverwaltungen und aktives Immobilenmanagement

Was ist das?

· Hierzu gehört die umfassende rechtliche und wirtschaftliche Betreuung des Mandanten, z.B. im Rahmen von Kündigungen, Durchsetzung oder Abwehr von Mieterhöhungsverlangen sowie der Sanierung und Modernisierung von Immobilien. Außerdem das Forderungsinkasso bei rückständigen Mietzinszahlungen, oder auch sonstige Forderungen.

Welche Vorteile hat eine Beratung?

· Aufgrund meiner langjährigen Berufstätigkeit, die auch die Verwaltung von Immobilien umfaßt, verfüge ich neben dem rechtlichen Know-How über ein weites Netzwerk von Experten, die für die aktive Verwaltung von Immobilienvermögen eventuell nötig sind (z.B. Steuerberater, Notare, Architekten, Bausachverständige, Handwerksfirmen).

· Auch diese Experten verfügen Ihrerseits über langjährige Erfahrung im Bereich Neubau- oder Altbausanierung und haben sich in der Zusammenarbeit mit mir als zuverlässig und seriös erwiesen. Dieses Netzwerk von Immobilienexperten steht auch meinen Mandanten zur Verfügung.

· Passend zu Ihren individuellen Anforderungen werden Sie jedoch nicht immer alle im Netzwerk vorhandenen Experten benötigen. Dies wird durch mich geprüft und kanalisiert entsprechend der Aufgabenstellung, die an mich herangetragen wird. Dabei bin ich selbstverständlich flexibel, Ihre bisherigen eigenen Berater, z.B. Steuerberater, Architekten etc. mit einzubinden.

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3. Vermögensbildung durch Grundbesitz

Worum geht es?

· Beratung beim Kauf von Immobilien, sei es zur eigenen Nutzung oder zur Vermögensbildung und Alterssicherung.

Warum ist eine Beratung sinnvoll?

· Fehlentscheidungen auf diesem Gebiet können nicht nur teuer, sondern zum Teil sogar existenzvernichtend werden. Durch rechtzeitige professionelle Beratung können Verluste beim Kauf von Immobilien vermieden werden.

· Auch hier berate ich Sie präventiv. Immobilienkaufverträge sollte man vor dem Gang zum Notar prüfen lassen, hinterher ist es oft schon zu spät!

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4. Vermögensbetreuung im Alter

Für die Versorgung des Menschen im Alter gibt es heutzutage vielfältige Angebote: betreutes Wohnen, Seniorenresidenzen, Pflegeeinrichtungen etc. Dort wird für Ihr persönliches Wohlbefinden gesorgt. Aber wer kümmert sich um Ihre Vermögensinteressen, wenn Sie dies selbst infolge Ihres Alters nicht mehr können?

Vielleicht sind Sie allein, weil Sie keine Angehörigen mehr haben oder diese weit entfernt wohnen. Vielleicht möchten Sie Ihre Angehörigen auch nicht damit belasten. Wer kümmert sich dann um Ihre Vermögensinteressen und sorgt namentlich dafür, dass Ihr Vermögen so verwaltet wird, dass Ihre Wohnsituation finanziell abgesichert bleibt? Im schlimmsten Fall würde der Staat per Gerichtsbeschluss einen Betreuer für Sie bestellen. Eine Person, die Sie nicht vorher kennen lernen konnten und mit der Sie nicht - in Zeiten, als es Ihnen noch gut ging und Sie allem gewachsen waren - ausführlich besprechen konnten, wie Sie sich Ihre Vermögensverwaltung im Alter denken. Für solche Fälle empfehle ich eine Vermögensbetreuung im Alter.

In ausführlichen Gesprächen werden wir festlegen, wann und unter welchen Voraussetzungen ich vollständig oder sukzessive Ihre Vermögensbetreuung für Sie übernehme, falls vorhanden Ihren Immobilienbesitz verwalte, ggf. im Einvernehmen mit Ihnen Ihren Hausstand auflöse und Ihre Immobilie veräußere und dafür sorge, dass Ihr geruhsamer Lebensabend auch finanziell abgesichert bleibt. Nur so können Sie sicher sein, dass auch zukünftig alles nach Ihren persönlichen Wünschen und Vorgaben verwaltet wird.

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5. Testamentsvollstreckung

Im Anschluss an eine Vermögensbetreuung oder auch unabhängig davon besteht außerdem die Möglichkeit einer Testamentsvollstreckung. Diese ist insbesondere anzuraten, wenn Sie verhindern möchten, dass unter Ihren Erben Streit ausbricht. Die Anwendungsbereiche und Möglichkeiten einer Testamentsvollstreckung sind vielfältig. Einzelheiten der Gestaltung sollten Sie mit mir persönlich besprechen. Bedenken Sie, dass nur Rechtsanwälte der Berufsverschwiegenheit unterliegen und aufgrund ihrer beruflichen Stellung unabhängig und verpflichtend ausschließlich den Interessen des Mandanten verpflichtet sind.

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6. Recht für Pferd und Reiter

Mehr als 40 Jahre reiterliche Erfahrung haben auch berufliche Verknüpfungen erbracht: juristische Problemstellungen rund um Pferd und Reiter sind so im Laufe des Zeit ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil meiner beruflichen Arbeit als Rechtanwältin geworden: Pferdekaufverträge und Gewährleistung, Tierarzthaftung, Haftung des Hufschmiedes, Haftung und Schadensersatz bei Reitunfall, Tierhalterhaftpflicht, Tierhüterhaftung, Rechte und Pflichten bei Reitbeteiligung und deren Vertragsgestaltung sowie im Rahmen von Einstellverträgen um nur einige der Problemfelder zu benennen.

In dem gesamten Themenbereich berate ich einerseits außergerichtlich, um z.B. beim Ankauf eines Pferde nachträgliche Enttäuschungen zu ersparen oder falls bereits etwas "schief gelaufen" ist, um einen Rechtstreit zu vermeiden und statt dessen eine vernünftige vergleichsweise Regelung zu erzielen. Andererseits vertrete ich die Interessen meiner Mandanten selbstverständlich auch im Prozess. Hier liegt die besondere Schwierigkeit oft darin begründet, dass der erkennende Richter in der heutigen Zeit nur noch eine vage Vorstellung vom Wesen und Verhalten eines Pferdes hat und häufig auch über keine spezifischen Kenntnisse in den relevanten Rechtsgebieten verfügt. Hier sind juristischer Sachverstand und reiterliche Erfahrung in Kombination die unverzichtbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Interessenvertretung des Mandanten.

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